Bosch GSM 1900 User Manual Page 3

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Ort: Datum:
( Mastercard/VisaCard/AMEX )
Unterschrift: Kreditkartennummer
Karteninhaber gültig bis : CCV:
Allgemeine Mietbedingungen für Vermietung von Mobilfunktelefonen und SIM-Karten
1.
Zwischen der Fa. GSMprofi, Am Weidengraben 65, D-54296 Trier und dem Unterzeichner dieses Vertrages kommt ein Mietverhältnis auf Zeit , auf Basis der nachfolgenden Bedingungen, zustande.Die
Rechnungsstellung / Belastung der, zur Bezahlung genutzten, Kreditkarte erfolgt durch MACHS GbR,Am Weidengraben 65,D-54296 Trier.
2.
Wir bieten lediglich die technische Voraussetzung an der Teilnahme der jeweiligen Nutzung von in- oder ausländischen Telefonnetzen. Wir geben aber keine Einsatzgarantie,denn es kann keine Netzversorgung
im jeweiligen Einsatzgebiet mit unseren Mietgeten generell garantiert werden.
3.
Für die Mietgebühr ist die zum Zeitpunkt der Übergabe geltende Preisliste verbindlich. Diese wird den Kunden vor Abschluß zur Kenntniss gebracht. Der gesamte Mietpreis wird bei Mietbeginn fällig.Bei Zahlung
mit Kreditkarte wird der Mietpreis fällig und eine Kaution über die Kreditkarte gestellt. Falls technisch nicht anders möglich wird die Kaution dem Kreditkartenkonto belastet und nach Ende der Mietzeit wieder gut
geschrieben. Die Zahlung per Überweisung auf eines unserer Konten ist ebenfalls möglich, der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn Mietgebühr und Kaution eingegangen sind.Der Mietvertrag kommt ebenfalls
bei Zustellung des Mietgegenstandes zu stande.Die Rückerstattung der Kaution erfolgt in diesem Falle per Verrechnungsscheck, an die bei uns bekannte Adresse.Bei Zahlung des Mietpreises per
Banküberweisung und Stellung der Kaution per Kreditkarte, wird der Mietpreis zusätzlich.Bei Zahlung des Mietpreises per Banküberweisung und Stellung der Kaution per Kreditkarte, wird der Mietpreis zusätzlich
als Sicherheitsleistung der Kreditkarte belastet. Nach Begleichung der Rechnung, spätestens jedoch nach Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag auf die
Kreditkarte.Die Bezahlung von Kaution oder Mietgebühr per Bankeinzug ist in keinem Falle möglich.
4.
Der Mieter stellt für das Get eine Kaution welche Ihm bei unversehrter Rückgabe des Getes und Zuber ohne Abzüge zurückgegeben wird. D.h. bei Beschädigung des Getes oder Verlust, auch von
Zuber,werden die Kosten mit der Kaution verrechnet.Sollte diehe der Kaution zur Abdeckung des entstandenen Schadens nicht reichen , so ist der Mieter zur Zahlung des restlichen Betrages
verpflichtet.Hierbei kommt der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Getes zum Ansatz.Bei Verlust des Mobilfunktelefons hat der Kunde dieses unverzüglich zu melden,in diesem Fall endet die Miete
und die Kaution, wie vorbeschrieben, wird in Anspruch genommen Andernfalls behalten wir uns vor die Miete, bis zum Zeitpunkt der Mitteilung, zu berechnen.
5.
Sollte das gewünschte Get nicht verfügbar sein , steht es dem Vermieter frei, ein gleich- oderherwertiges Get nach seiner Wahl zur Verfügung zu stellen.Sollte nur ein Gerät kleiner Leistungsklasse zur
Verfügung stehen,wird es, nach vorheriger Information,zu seinem niedrigerm Preis zur Verfügung gestellt.
6.
Der Kunde erhält ein technisch einwandfreies Endget. Er verpflichtet sich das Mietget sorgfältig zubehandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nichtgestattet.Bei Rückgabe hat er das Get im technisch und
optisch gleichem Zustand, wie erhalten zurückzugeben.Aus diesem Grunde ist er verpflichtet etwaigengel bei Erhalt unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Austausch eines defekten Getes oder ein
Schadensersatzanspruch, der über den Mietpreis hinausgeht, besteht nicht.
7.
Es ist Sache des Kunden die zum Betrieb der Getes betige SIM-Karte selbst zu erwerben. Bei einer Vermittlung einer in- oder ausländischen Karte sind wir gerne behilflich .
Wird eine SIM-Karte durch uns gestellt,so sind die , durch die Benutzung uns entstandenen Kosten zu ersetzen. Dies sind monatl. Grundentgelte, Gesprächsgebühren incl. ggf. Abrechnungszuschläge und
sonstige durch den Kunden verursachte Kosten, die ursächlich mit der Nutzung der Karte im Zusammenhang stehen.Eine Einzelverbindungsübersicht wird nur zur
Verfügung gestellt, wenn der jeweilige genutzte Netzbetreiber uns ebenfalls diesen erstellt.Bei einer sogenannten PrePaid-Karte ( = SIM-Karte auf Guthabenbasis ) wird ein Pfand für das auf der SIM-Karte
vorhandene Guthaben gestellt, welcher nach Rückgabe mit den verbrauchten Gesprächsguthaben verrechnet wird und zurück erstattet wird.
8.
Die Mindestvertragsdauer ist 4 Wochen. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Restlaufzeit. Eine Verngerung ist wochenweise , nach vorheriger Mitteilung
glich. Die Verlängerung kann uns jederzeit, mindestens jedoch 3 Tage vor Beendigung mitgeteilt werden.Bei Überziehung der vorab vereinbarten Mietdauer wird der doppelte Mietpreis für die weitere Mietdauer
in Rechnung gestellt. Bei Verlängerung der Mietzeit kann die zusätzliche Mietgebühr von der gestellten Kaution in Abzug gebracht werden.
9.
Die Miete beginnt am Tage der Zustellung , die Fa.GSMprofi gibt das Paket entsprechend bekannter Laufzeit 2 Tage vorher bei der Deutschen Post AG auf.Sollte es nach 2 Tagen nicht zugestellt sein, ist die Fa.
GSMprofi umgehend zu informieren, ansonsten geht dieser Tag zu Lasten des Mieters. Die Rückgabe hat in Deutschland , durch Aufgabe zum Versand bei der Deutschen Post AG zuerfolgen und endet mit dem
Tag der Aufgabe. Rückgaben aus dem Ausland bedarfen, der vorherigen gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Mieter erhält für die Rücksendung in Deutschland eine freigemachte Rücksendekarte welche
er zu verwenden hat, diese beinhaltet eine Versandversicherung ( bis € 520, soweit nicht höher erforderlich ) . Sollte der Mieter für den Versand einen anderen Weghlen, hat der Versand frei für die Fa.
GSMprofi zu erfolgen , das Versandrisiko trägt dann der Mieter, hier ist inbesondere auf eine korrekte Versandversicherung zuachten ( min. € 520,-- in Einzelfall höher )
10.
Abweichungen, Zusicherungen und Änderungen (z.B. Mietlaufzeit) dieses Vertrages werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma GSMprofi wirksam. Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestimmungen.
11.
Die Miet- und Gesprächspreise und somit die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GSMprofi wurden vom Kunde zur Kenntnis genommen, so daß diese mit Vertrags-Unterschrift, Vertragsgegenstand
werden.Etwaige Anlagen sind Bestandteil des Mietvertrages ( im besonderen Gesprächspreislisten ) und wurde dem Kunden zur Kentniss gebracht.Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Trier
Stand:02.01.2006
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